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Allgemeine Einreise- & Visabestimmungen für Island

Einreise-und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsbürger eines EU / EFTA-Landes.

Staatsbürger eines EU /EFTA-Landes benötigen für die Einreise den Reisepass oder den Personalausweis. Alle in der EU anerkannten Reisedokumente sind auch in Island gültig, d.h. auch der deutsche Kinderausweis. Wenn Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind, können sie auch mit diesem Dokument nach Island einreisen.

Das Ausweisdokument von Staatsbürgern von EU/EFTA Ländern muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein, siehe Webseite der Ausländerbehörde. Es ist ebenfalls möglich, mit dem deutschen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass einzureisen. Vorläufige Ausweispapiere sollten so kurz vor der Reise wie möglich ausgestellt werden.

Reisen minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern nach Island, sollten die erwachsenen Begleitpersonen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern mit sich führen.

Einreise & Visabestimmungen für Staatsbürger von Ländern die nicht Mitglied des Schengenabkommens sind.

Durch den Beitritt Islands zum Schengener Abkommen am 26. März 2001 genügt für Reisen nach Island ohne separates Visum die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine:

  • Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
  • Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

wenn die Reise eine Gesamtdauer von maximal drei Monaten nicht überschreitet.

Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.

Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:
Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber.

Staatsbürger folgender Nationen brauchen KEIN Visum, um nach Island zu reisen, und dürfen bis zu drei Monaten innerhalb des Schengener Gebiets bleiben:

Staatsbürger folgender Nationen brauchen einVisum, um nach Island zu reisen:

Die rechtzeitige Beschaffung eines Visums liegt alleine in der Verantwortung des Reisenden.

 

Führerschein

In Island kann ein normaler EU- /EFTA Führerschein verwendet werden. Um ein Auto zu mieten, wird eine Kreditkarte benötigt.

Krankenversicherung

Urlauber können im Krankheitsfalle in Island die europäische (EHIC) Versicherungskarte benutzen, siehe Informationen auf der Webseite der Krankenversicherungsanstalt in Island.

Mitnahme von Tieren nach Island

Informationen über die Mitnahme von Tieren nach Island und die entsprechenden Quarantänebestimmungen bietet das isländische Veterinäramt.

Mitnahme von Reit- und Angelausrüstung nach Island

Für die Einfuhr von benutztem Reit- und Angelzeug gelten in Island sehr strenge Regeln. Detaillierte Informationen gibt das isländische Veterinäramt.

Mitnahme von Lebensmitteln nach Island

Für die Einfuhr von Lebensmitteln gelten in Island strenge Regeln. Angaben zur Mitnahme von Lebensmitteln nach Island sind erhältlich unter sowie beim isländischen Zoll.

Mitnahme des Autos aus der EU / EFTA nach Island

Informationen über die Einfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des isländischen Zolls einzusehen.